Handwerker Anfahrtskosten – das ist erlaubt
Sie sorgen immer wieder für Unsicherheit auf beiden Seiten und bergen aufgrund von Unsicherheit und Unwissenheit immer wieder Zündstoff für die Handwerkerrechnung: die Fahrtkosten Handwerker. Bei uns erfahren Sie, wie sich die Handwerker Anfahrtskosten zusammensetzen, was erlaubt ist und was Sie im Streitfall gegen zu hohe Fahrtkosten des Betriebs tun können.
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Fahrtkosten Handwerker – diese Regelungen zu den Anfahrtskosten gelten
Die Anfahrtskosten für Handwerker scheinen ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Die Bild und andere Blätter berichten regelmäßig von Fällen der Handwerker-Abzocke. Und im Mittelpunkt steht oft das eine Reizthema: Fahrtkosten Handwerker. Doch tatsächlich gibt es für die Berechnung der Anfahrtskosten ganz klare Regeln, die sich 2014 letztmalig grundlegend geändert haben. Anhand dieses Regelwerks dürfen Handwerker ihre Fahrtkosten berechnen. Auf der anderen Seite stehen jedoch unterschiedliche Rechtsprechungen, die bei Verbrauchern und den Betrieben für gehörig Unsicherheit und Zündstoff gesorgt haben. Sollten Sie bei den Fahrtkosten in der Rechnung skeptisch sein, prüfen Sie die ausgewiesenen Fahrtkosten anhand der aktuellen Regelungen und unseren Beispielen.
Diese Punkte dürfen Handwerker für die Fahrtkosten berechnen:
? Fahrzeugkosten: Zu den Fahrzeugkosten eines Betriebs gehören Spritkosten, Versicherung, Unterhaltskosten und die Anschaffungskosten. Diese Kosten dürfen als Fahrtkosten umgelegt werden, indem der Betrieb die Fahrzeugkosten entweder kilometergenau und mit unterschiedlichen Kosten je nach Wagentyp berechnet oder als gestaffelte Entfernungspauschale berechnet. Die Kosten für das Fahrzeug sollte in der Rechnung jedoch immer getrennt von der Fahrzeit ausgewiesen werden.
⏰ Fahrtzeiten: Fahrtzeiten gleich Arbeitszeiten? Wenn ein Handwerker die entstehenden Fahrtkosten zum gleichen Satz wie den Handwerker Stundenlohn abrechnen möchte, muss er dies mit Ihnen vorher vereinbaren. Dies sollte der Betrieb während des ersten Telefonats ankündigen oder spätestens im Auftrag festhalten. In der Regel rechnen die meisten fairen Handwerksbetrieben jedoch Ihre Fahrtzeiten zu geringeren Sätzen als den Stundenlohn ab. Und wie genau ist die Abrechnung? Eine minutengenaue Abrechnung können Sie nicht erwarten, jedoch kurze Intervalle von 5 bis maximal 10 Minuten.
? Touren: Fährt ein Handwerker vor oder nach Ihnen noch weitere Kunden an, müssen die Fahrtkosten selbstverständlich immer unter den Kunden aufgeteilt werden.
? Termine: Der Handwerker muss mit Ihnen rechtzeitig besprechen, wie viele Termine voraussichtlich nötig sein werden, um die anfallenden Arbeiten zu erledigen. Auch wenn der Betrieb nicht 100% genau sagen kann, wie viele Termine notwendig sein müssen, müssen Sie ungefähr wissen, welche Kosten auf Sie zukommen werden. Sollte es der Betrieb versäumt haben, dies mit Ihnen abzusprechen, darf er die Fahrtkosten für die zusätzlichen Termine nicht abrechnen.
? Besorgungen: „Mir fehlt da noch ein Werkzeug“ gehört zu den Evergreens von echten Handwerkern. Muss der Maler, Elektriker & Co. noch einmal losfahren, weil ihm Werkzeug oder Material fehlen, so geht es zu seinen eigenen Lasten. Vorausgesetzt, Sie haben das Problem genau beschrieben und der Handwerker hätte damit rechnen können, dass er dieses Werkzeug für die Arbeit bei Ihnen benötigt.
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Handwerker Anfahrtskosten -Paragraf 312 a BGB
Stand die Rechtsprechung zum Thema „Fahrtkosten Handwerker“ in den letzten Jahren immer im Verdacht handwerkerfreundlich Recht zu sprechen, hat sich das Blatt spätestens mit dem neuen Paragrafen 312 a BGB deutlich gewandelt und ist den Verbrauchern hinsichtlich der genauen Absprache der Handwerker Anfahrtskosten sehr entgegengekommen.