Handwerkerrechnung absetzen

Handwerkerrechnung absetzen 2021 – Steuern sparen Schritt für Schritt

Die Handwerkerkosten für nahezu alle Renovierungsarbeiten in Ihren eigenen vier Wänden können Sie als Privatkunde ganz einfach von der Steuer absetzen. Pro Jahr können Sie bis zu 20 Prozent der entstandenen Arbeitskosten bis zu einem Gesamthöchstwert von 6.000 steuerlich geltend machen. Dies entspricht einem Steuerbonus von 1.200 jährlich. Zusätzlich ermöglicht der Gesetzgeber, Handwerkerleistungen, die nicht zu den Renovierungskosten zählen, aber zum Haushalt gerechnet werden können als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuerschuld abzuziehen. Dieser Steuerbonus beträgt nochmals 1.200 Euro jährlich. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Handwerkerrechnung absetzen, welche Handwerkerleistungen absetzbar sind und auf welche Details Sie achten müssen, um den Steuerbonus für Renovierungsarbeiten zu erhalten.

Handwerkerleistungen absetzen –alle Facts im Überblick

    • Es lassen sich bis zu einer Gesamtsumme von 6.000 Euro jährlich 20 Prozent des Handwerker Arbeitslohns von der Steuer absetzen. Das ergibt eine absetzbare Gesamtsumme von bis zu 1.200 jährlich, die Sie direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen können.

Fenster einbauen

    • Steuerlich absetzbar sind alle Handwerkerleistungen, die in der von Ihnen genutzten Eigentumswohnung, dem Eigenheim und dem Grundstück erfolgt sind.

 

    • Als Mieter steht Ihnen die Möglichkeit offen, Teile der Nebenkostenabrechnung steuerlich geltend zu machen.

 

    • Sie können die steuerermäßigten Renovierungskosten mit weiteren Steuervorteilen, wie den haushaltsnahen Dienstleistungen kombinieren, die einen Steuervorteil von erneut 1.200 Euro ergeben.

 

    • Handwerkerleistungen sind nur dann absetzbar, wenn sie tatsächlich der Renovierung dienen. Seit 2014 gilt der Bonus auch für Modernisierungsarbeiten, um zusätzlichen neuen Wohnraum zu schaffen. Klassische Neubaumaßnahmen sind weiterhin von den Steuerbegünstigungen ausgeschlossen.

    • Ohne Nachweise geht gar nichts. Das Finanzamt benötigt die Handwerkerrechnung, Kontoauszüge oder Überweisungsbestätigungen, um den Steuervorteil anzuerkennen.

 

  • Keine Barzahlungen. Das Finanzamt lässt Sie ausschließlich Handwerkerkosten absetzen, die Sie in Form einer Überweisung beglichen haben.
Handwerkerrechnung absetzen – Handwerkerkosten absetzen – Handwerkerleistungen absetzen

Wenn Sie die Handwerkerleistungen absetzen möchten, sollten Sie vor allem auf eine einwandfrei deklarierte Handwerkerrechnung achten.

Handwerkerleistungen absetzen – diese Leistungen zählen.

    • Malerarbeiten an den Innenwänden oder der Fassade des Hauses / der Wohnung
    • Malerarbeiten / Lackierarbeiten an Türen, Fenstern, Heizungen, Wasser-, Elektro- und Gasinstallationen
    • Austausch oder Renovierung von Türen und Fenstern
    • Dachneueindeckungen und Dachreparaturen

    • Weitere Renovierungsarbeiten an Innen- und Außenwänden, sowie an der Garage
    • Austausch und Reparatur von Bodenbelägen wie Laminat, Parkett, Fliesen und Teppichen
    • Badmodernisierungen und Küchenmodernisierungen
    • Schornsteinfeger Gebühren
    • Gartengestaltungen und Pflasterarbeiten auf dem Hausgrundstück
    • Wartung und Reparaturen von Haushaltsgegenständen, wie beispielsweise Waschmaschine, Herd und Sanitäranlagen
  • Reparaturen und Wartungen der Heizungsanlage
Handwerkerrechnung absetzen Renovierungsarbeiten steuer

Renovierungsarbeiten im Eigenheim lassen sich steuerlich geltend machen, indem Sie die Handwerkerrechnung absetzen.

Instandhaltungsarbeiten absetzen – diese Leistungen zählen.

    • Überprüfungen der Blitzableiter
    • TÜV-Kontrolle der Fahrstuhlanlagen
    • Dichtheitsprüfungen der Abwasseranlagen

    • Legionellenprüfungen
  • Anschlusskosten für die Versorgungs- und Entsorgungsnetze (jedoch keine Herstellungskosten)

Fahrtkosten und Materialien richtig absetzen

Ohne Probleme können Sie den Arbeitslohn der Handwerker geltend machen. Hierzu gehören ebenfalls die Fahrtkosten sowie etwaige Gerätekosten. Die Entsorgungskosten von Abfällen, wie etwa Schuttresten und Tapetenresten können abgesetzt werden, solange diese Abfälle auch im Rahmen der Renovierungsarbeiten entstanden sind.

?HINWEIS
Nicht absetzbare Materialien, die für die Modernisierungsarbeiten eingesetzt werden. Hierzu gehören beispielsweise Tapeten, Malerfarben und Bodenbeläge.  

Handwerkerrechnung absetzen – die Nachweise für das Finanzamt

Ohne Nachweise gibt es keine Steuererleichterungen. Bewahren Sie deshalb bitte unbedingt alle Nachweise, wie Rechnungen, Aufträge, Zusatzvereinbarungen und Kontoauszüge sorgfältig auf. Und besonders wichtig: Begleichen Sie Ihre Handwerkerrechnungen nie bar! Bar beglichene Handwerkerkosten sind in keinem Fall erstattungsfähig.

    • Der genaue oder prozentuale Anteil der Arbeitskosten muss in der Rechnung extra ausgewiesen sein
  • Handelt es sich um Wartungsarbeiten, reicht eine Anlage zur Rechnung, in der die Arbeitskosten genau aufgestellt sind. Bei Wartungsverträgen genügt eine Anlage zur Rechnung, aus der die Arbeitskosten hervorgehen.
?HINWEIS
Handwerkerkosten in der Steuererklärung. Die Summe der Handwerkerkosten inklusive Mehrwertsteuer wird direkt auf Seite 3 in Zeile 73 des Mantelbogens / Hauptvordrucks eingetragen. Es handelt sich hierbei weder um Werbungskosten noch um außergewöhnliche Belastungen.

Handwerkerkosten absetzen – hierauf müssen Sie achten.

Damit Sie die Handwerkerkosten absetzen können, müssen Sie im Vorhinein auf einige Details achten, die es Ihnen deutlich erleichtern, die Handwerkerrechnung korrekt und vollständig steuerlich geltend machen zu können.

 

  • Achten Sie bitte auf die RechnungEin seriöser Handwerker wird nichts dagegen einzuwenden haben, wenn Sie seine Lohnkosten steuerlich möchten. Sprechen Sie im Vorhinein mit dem Handwerker, so dass er Lohn- und Materialkosten getrennt voneinander ausweist. Bitte prüfen Sie bei Erhalt der Rechnung, ob diese beiden Kostenfaktoren exakt oder auch prozentual aufgeteilt worden sind. Beide Herangehensweisen werden vom Finanzamt akzeptiert. Seriöse Handwerker, die mit diesen Formalitäten vertraut sind und Sie nicht davon zu überzeugen versuchen, die Rechnung doch bar zu begleichen finden Sie beispielsweise auf seriösen Handwerkerportalen im Internet. Zu den Portalen, die ausschließlich Profis vermitteln und diese genauestens prüfen, gehören beispielsweise Malerprofisdirekt.de und Fensterprofisdirekt.de.
  • Steuervorteile über zwei Jahre – Sie können die Handwerkerkosten steuerlich auf zwei Jahre verteilen. Ist die Rechnung am Jahresende also beispielsweise zu hoch und würde die Höchstsumme überschreiten, versuchen Sie einen Teil der Rechnung mit in das neue Jahr zu nehmen. Für das Finanzamt ist dabei nicht der Zeitraum der Arbeit, sondern allein das Datum der erfolgten Zahlung von Bedeutung.

  • Handwerkerleistungen für den eigenen Haushalt – Das Finanzamt erkennt ausschließlich solche Handwerkerkosten an, die durch handwerkliche Tätigkeiten in Ihrem eigenen Haushalt hervorgerufen wurden. Beispielsweise können Sie keine Lohnkosten für Arbeiten absetzen, die der Handwerker in seiner Werkstatt für Sie ausführt.