Hauskauf Nebenkosten – Notarkosten Hauskauf
Neben den reinen Hauskaufkosten kommen noch die so genannten Hauskauf Nebenkosten auf Sie zu. Diese Kosten können sich summieren und sollten in die Berechnung zur Finanzierung des neues Eigenheims auf jeden Fall mit einbezogen werden. Diese Hauskauf Nebenkosten bestehen aus den Notarkosten Hauskauf und der Grunderwerbsteuer und belaufen sich immer auf circa. 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Schließen Sie einen Kaufvertrag ab, kommen Sie nicht um einen Notar herum. Gibt es weitere Leistungen mit denen der Notar beauftragt wird, erhöht sich das Notarhonorar dementsprechend. Auch wenn die Notarkosten Hauskauf nicht gerade gering ausfallen, denken Sie bitte immer daran, dass der notariell beglaubigte Kaufvertrag beim Kauf eines Eigenheims nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich vorgeschrieben ist. Da die Gebühren für den Notar in der Gebührenordnung für Notare explizit festgeschrieben sind, sind sie unter keinen Umständen verhandelbar.
Aufgaben eines Notars rund um den Hauskauf
✅ Notarielle Beurkundung für den Hauskauf
✅ Sicherstellung, dass der Kaufvertrag zu Gunsten beider Vertragspartner abgewickelt wird
✅ Aufklärung über rechtliche Konsequenzen
✅ Verwaltung & Überwachung der Zahlungen
✅ Grundbucheintrag
✅ Weitere Dienstleistungen (Ablösen alter Grundschuld, Sanierungsgenehmigungen, Eintragen von Wohn- und Wegerechten)
Wie hoch sind die Notargebühren bei einem Hauskauf?
Beim Hauskauf müssen Sie circa 1 – 1,5% des Gesamtkaufpreises als Nebenkosten für den Notar und die Kosten des Grundbuchamtes einkalkulieren. Diese Kosten hängen also immer von dem Kaufpreis des Haues ab. Allein für die Beurkundung des Kaufvertrages berechnet ein Notar das Zweifache seines üblichen Gebührensatzes. Dazu werden alle weiteren Dienstleistungen des Notars in Rechnung gestellt. Hierzu gehören beispielsweise das Ablösen einer alten Grundschuld, Betreuungsgebühren durch eine Bank, die Genehmigung von Sanierungen oder das Eintragen von Wohn- und Wegerechten. Außerdem sollten Sie immer daran denken, dass das Honorar für den Notar mehrwertsteuerpflichtig ist. Die Höhe der Notarkosten und Grundbuchkosten ist also von Kauf zu Kauf unterschiedlich uns stark vom Kaufpreis und etwaigen Sonderreglungen abhängig. Wie erwähnt, berechnet der Notar für die Beurkundung das Zweifache des Gebührensatzes. Für weitere Arbeiten müssen Sie mit etwa dem 5-fachen Gebührensatz rechnen.
Beispielrechnung für die Notarkosten Hauskauf
Haus Kaufpreis | Nur Beurkundung (2-fache Gebühr) | Beurkundung & Zusatzleistungen (5-fache Gebühr) | Umsatzsteuer | Notar Gesamtkosten |
---|---|---|---|---|
200.000 € | 435,00 € | 2.392,50 € | 454,58 € | 2.847,08 € |
400.000 € | 835,00 € | 4.592,50 € | 872,58 € | 5.465,08 € |
500.000 € | 935,00 € | 5.142,50 € | 977,08 € | 6.119,58 € |
800.000 € | 1.415,00 € | 7.782,50 € | 1.478,68 € | 9.261,18 € |
Wer trägt die Notarkosten bei einem Hauskauf?
In der Regel trägt der Käufer der Immobilien den größten Teil der Notarkosten Hauskauf. Der Verkäufer hingen trägt nur den Teil der für die so genannte Löschung der Rechte Dritter. Die Kostenaufteilung wird meistens mit dem Makler oder dem Verkäufer direkt geregelt, so dass nach dem Verkauf keine Unsicherheiten entstehen.
Trotz dieser Aufteilung sind beide Parteien gleichermaßen für die Begleichung der Notarkosten haftbar, da beide Seiten so genannte Kostenschuldner sind. So kann es passieren, dass der Verkäufer die Notarkosten begleichen muss, sollte der Käufer plötzlich nicht mehr zahlungsfähig sein.