Wärmedämmung Förderung

Wärmedämmung fördern lassen -So gelingt es

Eine professionelle Wärmedämmung dient dazu verschiedene Bereiche des Eigenheims sowohl vor Auskühlung als auch vor Erwärmung zu schützen. Hierzu gehören vor allem die Fassade, das Dach, die Geschossdecke und der Keller. Ist die Wärmedämmung energieeffizient ausgestaltet – sei es bei einer kompletten Sanierung oder bei einzelnen Maßnahmen – besteht die Möglichkeit der staatlichen Förderung. Denn besitzt ein Gebäude eine hochwertige Wärmedämmung wird der Verbrauch fossiler Brennstoffe reduziert.

Förderung Wärmedämmung Förderung

Wärmedämmung Förderung – Was wird gefördert?

Die Wärmedämmung Förderung läuft in der Regel für die Kernpunkte wie Dachdämmung, Geschossdämmung, Fassadendämmung und Kellerdämmung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hierzu gehören zahlreiche Förderungsmöglichkeiten von Einzelmaßnahmen:

  • Dämmen von Dächern
  • Dämmen von Wänden
  • Tauschen von Fenstern und Türen durch Wärmeschutzverglasung
  • Arbeiten im Rahmen der Komplettsanierung
  • Fassadenverkleidungen
  • Wärmebrückenreduktionen
  • Erneuerung der Vordachkonstruktion
  • Bohrungen für Kerndämmungen

Welches KfW Programm eignet sich für welche Wärmedämmung Förderung?

ProgrammDämmung Details Förderhöhe in EUR
KfW 151Fassadendämmung
Dachdämmung
Kellerdämmung
Geschossdeckendämmung
Kredit zur Dämmung eines KfW Effizienzhauesbis zu 27.500 Euro pro Wohneinheit + 27,5% Tilgungszuschuss
KfW 152Fassadendämmung
Dachdämmung
Kellerdämmung
Geschossdeckendämmung
Kredit zur Dämmung v. Einzelmaßnahmenbis zu 3.750 Euro pro Wohneinheit + 7,5% Tilgungszuschuss
KfW 430 Fassadendämmung
Dachdämmung
Kellerdämmung
Geschossdeckendämmung
Zuschuss zwischen 10,00 % - 30,00% der Kosten. bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit

KFW Antrag – So stellen Sie ihn richtig

  • Der Weg zur Auszahlung der Kreditsumme beginnt rechtzeitig vor Beginn der einzelnen Sanierungsmaßnahmen für die Wärmedämmung mit der Begutachtung durch einen KfW Energieberater, indem er eine IST-Zustandsaufnahme erstellt.
  • Im nächsten Schritt treten Sie mit Handwerkern in Kontakt, um für die besprochenen Wärmedämmung Sanierungsmaßnahmen die entsprechenden Experten wie Fenstereinbauer und Dachdecker zu beauftragen und exakte preisliche wie technische Bewertungen für alle vorzunehmenden Arbeiten zu erhalten.
  • Nun gilt es, die Finanzierung der Sanierungsvorhaben für die Wärmedämmung bei einer Hausbank zu beantragen. Auch hier steht Ihnen der KfW Energieberater beratend zur Seite.
  • Jetzt geht es los: Die Wärmedämmung Sanierungsmaßnahmen können nach Zusage des Kredits beginnen. Und auch hier empfiehlt sich die Baubegleitung durch einen KfW Energieberater, damit die Mindestanforderungen eingehalten werden.
  • Die Wärmedämmung ist abgeschlossen. Dann werden die Durchführungsbelege jetzt nur noch abschließend bei der KfW eingereicht. Willkommen in Ihrem neuen, perfekt gedämmten Zuhause.

Wärmedämmung förderung – Technische Voraussetzungen

Damit die Wärmedämmung gefördert wird, müssen noch andere Kriterien beachtet werden. Beispielsweise muss das Dach mit einer Zwischen-, Auf- oder Untersparrendämmung saniert werden. Eine Kombination der verschiedenen Dämmungen ist ebenfalls möglich. Der Sparrenanteil der Konstruktion ist für die Ermittlung des U-Wertes ein Bestandteil. Wird das Dach erneuert, profitieren die Bewohner auch von der effizienten, wärmebrückenarmen Aufsparrendämmung. Darüber hinaus führt diese Dämmungsart zu keiner Beeinträchtigung des Innenraums.

Alle Kosten, die zur Wärmedämmung anfallen, fallen in die Förderung. Dazu gehören auch ein neu gedecktes Dach oder die Erneuerung anderer Bereiche, die der Wärmedämmung zum Opfer fielen. Der Bauherr sollte darauf achten, dass er ein Luftdichtheitskonzept erstellt und dokumentiert, da zahlreiche Förderungsprogramme zum Abschluss der Arbeiten einen Lichtdichtheitstest anfordern.

Da die Beantragung der staatlichen Förderung unter Umständen komplex ist, können Interessenten auch eine telefonische Beratung erhalten. Desweiteren werden Antragsteller auch bei der Durchführung unterstützt.

Falls kein Anspruch auf eine Förderung besteht, können Hausbesitzer auch bestimmte Angebote von Sparkassen oder Banken prüfen und gegebenenfalls beantragen. Die Zinsen dieser Angebote unterliegen großen Schwankungen und sind mit höheren Kosten verbunden.