Was ist das KfW Programm 153?
Das KfW Programm 153 der Kreditanstalt für Wiederaufbau dient der langfristigen und besonders zinsgünstigen Kreditfinanzierung für die Effizienzhaus Errichtung oder den Kauf mit einem ausgewiesen niedrigen Energieverbrauch. Hauptziel der Förderung durch KfW 153 ist – in Anlehnung an die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung – bis 2050 einen möglichst klimaneutralen Gebäudezustand zu erreichen. Sie suchen nach KfW Fördermöglichkeiten für energieeffiziente Einzelmaßnahmen? Dann bitte hier entlang, zum KfW 152 Programm.

Das KfW Programm 153 fördert den Neubau und den Kauf eines KfW Effizienzhauses 55, 40 & 40 Plus.
Was ist das KfW Effizienzhaus?
Das KfW Effizienzhaus umschreibt einen Energiestandard für Wohngebäude, den die Kreditanstalt für Wiederaufbau selbst eingeführt hat. Diese Häuser weisen sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise oder Gebäudetechnik aus und erreichen dadurch sogar eine höhere Energieeffizienz als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Gemessen wird dieser Wert anhand des so genannten Transmissionswärmeverlustes, also anhand des Wärmeverlusts durch die Gebäudehülle wie Dämmung und Fenster. Für diese Werte formuliert die Energieeinsparverordnung Referenzwerte anhand derer auch die Zuordnung in die verschiedenen KfW Förderstandards erfolgt.
Effizienzhaus Fördermöglichkeiten Nach kfW 153
Effizienzhaus 40 Plus
- Kredit für bis zu 100.000 Euro möglich
- Tilgungszuschuss von bis zu 15%
Effizienzhaus 40
- Kredit für bis zu 100.00 Euro möglich
- Tilgungszuschuss von bis zu 10%
Effizienzhaus 55
- Kredit für bis zu 100.00 Euro möglich
- Tilgungszuschuss von bis zu 5%
- Im Falle einer Sanierung beläuft sich der Kredit ebenfalls auf 100.000 Euro mit Tilgungszuschuss von bis zu 27,5%
Zu den Maßnahmen, die als Teile eines Gesamtkonzeptes angerechnet werden können, um den KfW Effizienzhaus 55 Standard zu erreichen, können gehören:
- Das Anbringen einer Außenwanddämmung von 18 cm
- Das Anbringen einer Dachdämmung von 24 cm
- Fenster mit Dreifachverglasung und speziellem Rahmen
- Wärmepumpe, Holzpelletheizung oder Biomasseheizung
Von der Förderung durch das KfW Programm 153 ausgeschlossen sind Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Umschuldungen bestehender Kredite sowie Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben.
Wichtige Änderungen ab dem 1. April 2016
Am 1. April 2016 traten zahlreiche wichtige Beschlüsse in Bezug auf die Energiesparordnung von 2014 in Kraft, die insbesondere die Mindestanforderungen des Hauses für die Förderung betreffen.
- Der Primärenergiebedarf wurde um 25% gesenkt
- Die Transmissionswärmeverluste müssen um 20% reduziert werden
- Bei Verstößen können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro geltend gemacht werden
- Der Förderungshöchstbetrag wurde verdoppelt auf 100.00 Euro
Zahlreiche weiterführende Informationen zur KfW Förderung finden Sie auf der offiziellen Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau.