Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer berechnen

Neben den Notarkosten Hauskauf gehört auch die Grunderwerbsteuer zu den Hauskauf Nebenkosten, die zusätzlich zu dem eigentlichen Hauspreis noch ordentlich ins Gewicht fallen können. Damit Sie vor Ihrem Hauskauf besser kalkulieren können, finden Sie alle Informationen rund um diese Hauskauf Nebenkosten, damit Sie die Grunderwerbsteuer berechnen können und so beim Eigenheimerwerb keine bösen Überraschungen erleben. Los geht’s, hier finden Sie alle Infos rund um die Grunderwerbssteuer in den einzelnen Bundesländern.

Hauskauf Grunderwerbsteuer berechnen Grunderwerbssteuer

Sie planen einen Hauskauf und möchten vorher für Ihr Bundesland die Grunderwerbsteuer berechnen? Kein Problem, hier finden Sie alle Details zur Grunderwerbssteuer.

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Grunderwebsteuer – Was ist das?

Bei einem Kauf eines Immobilie oder eines Grundstückes wird immer die so genannte Grunderwerbsteuer gemäß dem Grunderwerbsteuergesetz von Ihnen erhoben. Dabei unterscheidet sich der Steuersatz jeweils nach Bundesland, da die Bundesländer den Steuersatz ab dem 1. September 2006 selbst festlegen dürfen. Dementsprechend ist die Höhe der Grunderwerbssteuer vom jeweiligen Bundesland abhängig, indem sich die Immobilie bzw. das Grundstück befindet. Die Steuer wird immer nach dem Kaufpreis der gesamten Immobilie gemäß dem notariellen Kaufvertrag berechnet. Zur Zeit beträgt der bundesdeutsche Durchschnitt 5,3%.

Wussten Sie bereits?
Die Grunderwerbssteuer macht zur Zeit ca. 1.8% des gesamten deutschen Steueraufkommens aus und hat an den Steuereinnahmen der Bundesländer einen Anteil von ca. 5%. Allein das bevölkerungsreichste Bundesland NRW verzeichnete 2017 durch die Steuer Einnahmen in Höhe von 3,1 Milliarden Euro

Aktuelle Höhe der Grunderwebsteuer nach Bundesland 2018

Die Grunderwerbsteuer ist wie bereits beschrieben eine direkte Ländersteuer, weswegen der Steuersatz je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen kann. Sie ist aus Ländersicht die wichtigste Steuer überhaupt. Die Grunderwerbssteuer wird immer dann erhoben, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • eine inländische Immobilie wird verkauft
  • es gibt einen Erwerbsvorgang
  • ein (zumindest fiktiver) Rechträgerwechsel findet statt.

Lag der Steuersatz noch vor einigen Jahren bundesweit weitgehend einheitlich bei circa 3,5%, wurde die Steuer in nahezu allen Bundesländern in den letzten Jahren deutlich angehoben. Zwei deutliche Ausnahmen bilden Bayern und Sachsen, wo die Grunderwerbssteuer immer noch bei 3,5 liegt. Zu den Bundesländern mit den höchsten Grunderwerbssteuern gehören Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Thüringen, das Saarland und Schleswig-Holstein mit mit stolzen 6,5%.

In unserer Übersicht finden Sie die aktuelle Höhe der Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Bayern & Co damit Sie die Grunderwerbsteuer berechnen können. 

BundeslandSteuersatzKaufpreis 200.000 €Kaufpreis 500.000 €
Baden-Württemberg 5,0 %10.000 € 25.000 €
Bayern3,5 %7.000 €17.500 €
Berlin 6,0 % 12.000 €30.000 €
Brandenburg 6,5 % 13.100 €32.500 €
Bremen5,0 % 10.000 € 25.000 €
Hamburg4,5 %9.000 €22.500 €
Hessen6,0 %12.000 €30.000 €
Mecklenburg-Vorp.5,0 % 10.000 € 25.000 €
Niedersachsen5,0 %10.000 € 25.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 % 13.100 €32.500 €
Rheinland-Pfalz5,0 % 10.000 € 25.000 €
Saarland6,5 % 13.100 €32.500 €
Sachsen3,5 %7.000 €17.500 €
Sachsen-Anhalt 5,0 % 10.000 € 25.000 €
Schleswig-Holstein6,5 % 13.100 €32.500 €
Thüringen6,5 %13.100 €32.500 €

Wann fällt keine Grunderwerbssteuer an?

  1. Freigrenze: Für die Grunderwerbssteuer gilt aktuell eine Freigrenze in Höhe von 2.500 €. Das bedeutet für Sie ein Grunderwerb bis zu dieser Höhe von der Grunderwerbssteuer befreit ist. Nach dieser Freigrenze wird der Betrag zum vollen Betrag zu den oben angegebenen Steuersätzen in den jeweiligen Bundesländern versteuert.
  2. Erbschaft & Grundstücksschenkung: Im Fall einer Erbschaft oder einer Grundstücksschenkung wird keine Grunderwerbsteuer fällig, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Möglich ist in diesen Fällen jedoch eine Besteuerung über die Erbschaftssteuer oder das Schenkungssteuergesetz.    
  3. Nachträgliche Senkung der Steuer: Die Steuer, die beim Kauf der Immobilie oder des Grundstücks anfällt, kann auch noch im Nachhinein gesenkt werden. Dies geschieht bei der Minderung des Kaufpreises nach einer gemeinsamen Einigung zwischen Käufer und Verkäufer sowie bei einer Minderung des Kaufpreises aufgrund von Sachmängeln. Damit die Grunderwerbssteuer im Nachhinein gesenkt werden kann, ist ein schriftlicher Antrag bei Ihrem Finanzamt innerhalb von zwei nach Kaufdatum notwendig.

Grunderwebsteuer sparen

Um die Grunderwerbssteuer kommen Sie zwar nicht drumherum, jedoch gibt es verschiedene Möglichkeiten etwas an der Grunderwerbsteuer sparen zu können. Hier kommt  unser Tipp mit dem Sie Ihre Grunderwerbssteuer reduzieren können.

  • Da die Höhe der Steuer anhand des Kaufpreises berechnet wird, besteht die Möglichkeit die Grunderwerbssteuer zu reduzieren, indem der offizielle Kaufpreis im Kaufvertrag reduziert wird. Dies ist möglich, wenn Sie nur die Anteile berücksichtigen, die mit der Immobilie verbunden sind. So genannte bewegliche Extras wie etwa die Küche, Markisen und Rollläden, der Pool oder die Sauna könnte man im Kaufvertrag gesondert ausweisen, so dass diese Dinge nicht länger Teil des Kaufpreises sind. Finanzämter akzeptieren, dass ungefähr bis 15% der Kosten durch die Möglichkeit des beweglichen Inventars herausgerechnet wird. Also besser nicht übertreiben.
Grunderwerbsteuer sparen
Ihr neues Haus in Nordrhein-Westfalen kostet gemäß Kaufvertrag 200.000 Euro. Bei Abschluss ist eine Grunderwerbsteuer von 13.100 Euro (6,5%) fällig. Das Haus besitzt jedoch einen Pool im Wert von 10.000 Euro sowie eine neue Küche im Wert von 8.000 Euro. Listen Sie dieses mobile Inventar im Kaufvertrag extra aus, reduziert sich der Kaufpreis auf 182.000 Euro, die Grunderwerbssteuer folglich auf 11.830 Euro. Daraus ergibt sich für Sie eine Ersparnis bei der Grunderwerbssteuer von 1.270 Euro.

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Grunderwerbsteuer oder Grundsteuer?

Immer wieder kommt es zwischen diesen beiden völlig unterschiedlichen Besteuerungsformen zu Unklarheiten. Nicht selten werden Sie verwechselt. Doch eigentlich ist es ganz leicht. Während die Grunderwerbssteuer bei einem Grunderwerb fällig wird, kommt die Grundsteuer (oder auch Bodenzins genannt) nur bei Grundbesitz fällig. Letztere ist jährlich fällig und wird von der Gemeinde erhoben, in der Sie den Grund und Boden besitzen. Sie errechnet sich aus dem Einheitswert, der von Ihrem zuständigen Finanzamt für Ihr Objekt veranschlagt wird, dem so genannten Steuermessbetrag und dem Hebesatz der zuständigen Gemeinde, der von Ort zu Ort variieren kann.

Ist die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzbar? Steuererklärung Grunderwerbsteuer

Ist die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzbar? Ja, vorausgesetzt eine Vermietung oder betriebliche Nutzung liegen vor.

Ist die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzbar?

Zugegeben, die Grunderwerbsteuer ist nicht gerade niedrig und treibt die Hauskauf Nebenkosten zusätzlich ganz schön in die Höhe. Aber hier die gute Nachricht: die Grunderwerbsteuer ist steuerlich absetzbar – unter bestimmten Voraussetzungen.

1. Sie vermieten die Immobilie ganz oder nur teilweise

Sie vermieten nach dem Hauskauf die betreffende Immobilie ganz oder teilweise. In diesem Fall dürfen Sie die Grunderwerbssteuer in der Anlage V der Steuererklärung geltend machen. Diese Anlage umfasst alle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. So können Sie die Grunderwerbssteuer zusammen mit dem Kaufpreis der Immobilie über die entsprechende Nutzungsdauer abschreiben. Sie möchten in der Immobilie selbst wohnen und nur einen Teil vermieten? Kein Problem. Dann haben Sie die Möglichkeit, den Kaufpreis und die Grunderwerbssteuer zumindest anteilig von der Steuer abzusetzen. Das heißt: Sie können den Teil problemlos abschreiben, der auf den vermieteten Teil der Immobiliengrundfläche entfällt.

2. Sie nutzen die Immobilie betrieblich

Sie haben die Immobilie für eine betriebliche Nutzung erworben? Auch in diesem Fall können Sie die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen. Sie zählt bei Betrieben, Kanzleien und Ärzten usw. zu den Betriebsausgaben. In diesem Fall müssen diese Hauskauf Nebenkosten über die tatsächliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden.